Modelo 210 · Nichtresidenten
Auch wer nicht vermietet, muss in Spanien jedes Jahr erklären. Ab dem Steuerjahr 2026 gelten neue Fristen.
Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnt und auf Mallorca eine Immobilie besitzt, ist in Spanien beschränkt steuerpflichtig. Die Einkommensteuer der Nichtresidenten (IRNR) wird mit dem Modelo 210 erklärt – bei Vermietung, bei Eigennutzung oder Leerstand und beim Verkauf.
Einen Steuerbescheid oder eine Erinnerung erhalten Sie dafür in der Regel nicht. In Spanien gilt die Selbstveranlagung: Sie müssen selbst wissen, welche Erklärung wann fällig ist. Die Angaben auf dieser Seite haben den Stand 24. Oktober 2026 und sind eine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
Steuersatz: 19 % für Einwohner der EU, Islands, Norwegens und Liechtensteins, sonst 24 %. Der Veräußerungsgewinn wird mit 19 % besteuert.
Die Orden HAC/623/2026 vom 12. Juni 2026 (BOE vom 23. Juni 2026) hat die Fristen für das Modelo 210 neu geordnet.
| Fall | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Fiktive Einkünfte (Eigennutzung, Leerstand) | Steuerjahr 2025 und früher: 1.1. bis 31.12. des Folgejahres – für 2025 also bis 31.12.2026 | Ab Steuerjahr 2026: 1.4. bis 31.12. des Folgejahres, erstmals 1.4.–31.12.2027 |
| Vermietung, Jahreserklärung | Steuerjahre 2024/2025: 1.–20.1. des Folgejahres | Ab Steuerjahr 2026: 1.–20.4. des Folgejahres |
| Vermietung, getrennte Erklärung je Zeitraum | bis einschließlich September 2026: jeweils die ersten 20 Tage im April, Juli, Oktober, Januar | Mieteinnahmen ab Oktober 2026: 1.–20.4.2027 |
| Erklärung mit Quote null | 1.–20.1. des Folgejahres | unverändert |
| Verkauf: Modelo 211 (Käufer) / 210 (Verkäufer) | 211: ein Monat ab Verkauf; 210: drei Monate nach Ablauf dieses Monats | unverändert |
Ab dem 1. Januar 2027 enthält das Modelo 210 außerdem einen neuen Anhang für abzugsfähige Ausgaben vermieteter Immobilien, mit Feldern für die Zahl der Tage und den Eigentumsanteil.
Honorar: [Festpreis ab … €] pro Erklärung zzgl. 21 % IVA. Den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab nach einem kurzen Blick auf Ihre Unterlagen.
Ja, in der Regel. Bei Eigennutzung oder Leerstand werden fiktive Einkünfte von 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts angesetzt, anteilig nach Tagen. Sie werden mit dem Modelo 210 erklärt.
In der Regel nicht. In Spanien gilt die Selbstveranlagung: Der Eigentümer ermittelt selbst, welche Erklärung fällig ist, berechnet die Steuer und zahlt sie. Versäumte Fristen fallen oft erst bei einer Nachforderung auf.
Für das Jahr 2025 gilt noch die alte Frist vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Erst ab dem Steuerjahr 2026 beginnt die Frist am 1. April des Folgejahres (erstmals 1. April bis 31. Dezember 2027).
Wer die Mieteinnahmen jährlich zusammenfasst, erklärt ab dem Steuerjahr 2026 vom 1. bis 20. April des Folgejahres statt vom 1. bis 20. Januar. Bei getrennten Erklärungen gehören Mieteinnahmen ab Oktober 2026 ebenfalls in die Frist vom 1. bis 20. April 2027.
19 % für Einwohner der EU, Islands, Norwegens und Liechtensteins, sonst 24 %. Kosten dürfen bei Vermietung nur natürliche Personen mit Wohnsitz in der EU bzw. im EWR (mit wirksamem Informationsaustausch) abziehen.
Der Käufer behält 3 % des Kaufpreises ein und führt sie mit dem Modelo 211 binnen eines Monats ab. Der Verkäufer erklärt den Gewinn mit dem Modelo 210, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieser Monatsfrist.
Matthias Jahnel, LL.M., ist als Rechtsanwalt in Deutschland und als Abogado in Spanien zugelassen und berät seit 2005 in Palma deutschsprachige Eigentümer zu Immobilien und Steuern in Spanien.
Telefon +34 971 10 55 11 · E-Mail info@lexjahnel.com · WhatsApp
Stand: 24. Oktober 2026. Quellen: Agencia Tributaria (Modelo 210, Fristen, Modelo 211), Orden HAC/623/2026 im BOE. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.