Forderungsbeitreibung in Spanien

Die Zahlungsmoral der Deutschen ist schlechter den je. Dies bringt, vor allem in der angespannten wirtschaftlichen Situation, viele klein und mittelständige Unternehmen, aber auch Privathaushalte, in finanzielle Nöte. Zwar können Titel in Deutschland schnell erlangt werden, doch was passiert, wenn sich der solvente Schuldner in den sonnigen Süden absetzt oder seine Vermögensgüter dort fernab vom Zugriff der deutschen Gläubiger hortet? In diesen Fällen schreiben die meisten deutschen Forderungsprofis diese Verbindlichkeiten ab und lassen den Schuldenmacher ziehen. Doch das muss nicht sein. 

Vollstreckung deutscher Titel in Spanien
Spanien verfügt über ein effektives System, welches die schnelle und unkomplizierte Vollstreckung titulierte Forderungen aus dem europäischen Ausland erlaubt. Hierbei helfen unter anderem ein seit Einführung einer neuen Zivilprozessordnung gestrafftes spanisches Justizsystem sowie mehrere europäische und internationale Abkommen. Dort haben sich Mitgliedssatten verpflichtet, gegenseitig Urteile anzuerkennen und zu vollstrecken. Letztmalig wurden diese Normen innerhalb der EU durch die Verordnung 44/2001 des Rates modifiziert und gestärkt. In Spanien sind daher auch deutschen Urteile vollstreckbar. 

Schuldnersuche in Spanien
Wie auch in Deutschland nutzt jedoch ein erstrittener Titel nichts, wenn der Schuldner danach nicht ausfindig gemacht werden kann. Aber auch hier gibt es in Spanien effektive Hilfen. Neben diversen und modernen elektronischen Suchhilfen ist die in Spanien notwendige Steueridentifikationsnummer für Ausländer (Numero de Identificacion de Extranjeros) sehr hilfreich. Diese Nummer ist immer dann zu beantragen, wenn der Neuankömmling geschäftlich in Spanien tätig wird oder Eigentum erwerben möchte. Denn mit dem Antrag wird der Antragsteller eindeutig in Spanien identifiziert und muss auch seinen neuen Wohnsitz bekannt gegeben. Weiterhin hält Spanien Hilfen in Form von zentralen Registern für Immobilienwerte und Gesellschaftsvermögen bereit, die jeweils mit der beschriebenen NIE Nummer verknüpft sind. Einmal aufgefunden kann dann leicht die Vollstreckung in alle Vermögensgüter des Schuldners betrieben werden. 

Voraussetzungen für den Rechtsanwalt
Um tätig zu werden benötigt der beauftragte und in Spanien ansässige Anwalt die Ausfertigung des deutschen Titels nebst Vollstreckungsklausel. Nach einer beglaubigten Übersetzung kann dieser Titel dann in Spanien bei dem zuständigen Amtsgericht präsentiert werden.

Der involvierte spanische Richter wird danach innerhalb weniger Tage die spanische Vollstreckungsklausel ausfertigen. Natürlich obliegt ihm hierbei nicht die Prüfung der materiellen Rechtskraft des deutschen Urteils, da dies ja schon von seinem deutschen Kollegen erledigt wurde. Ausnahmen bei der Prüfungspflicht gibt es nur bei in Deutschland erlassenen Versäumnisurteilen. Diese werden vom spanischen Richter nochmals darauf geprüft, ob seinerzeit die Klageschrift ordnungsgemäß am Wohnsitz des Beklagten zugestellt wurde. Kann dieser Beweis durch Zustellungsurkunden geführt werden, bestehen auch hier keine Schwierigkeiten in Spanien aktiv zu werden. 

Die Zustellung
Die danach notwendige Zustellung und Vollstreckung des Urteils wird, anders als in Deutschland, nicht von Gerichtsvollziehern vorgenommen. Diese existieren in Spanien nicht. Vielmehr übernimmt diese Aufgabe ein Gerichtsbeamter, der im Einzelfall für die Zustellung und die Vollsteckung beauftragt wird.

Natürlich ist die Vollstreckung eines Titels nur das letzte Mittel, um den sich in Sicherheit wähnenden Schuldner gefügig zu machen. Oft ist es so, dass der aufgeschreckte Schuldner den Ernst der Lage für sich und sein Vermögen begreift. Er setzt sich dann meist schnell mit dem beauftragten Rechtsanwalt in Verbindung, um schon vor Erscheinen des Justizbeamten etwas zu regeln. Nach Jahren in Spanien würde eine erneute „Flucht“ sicherlich schwer fallen und das schöne Leben im sonnigen Süden möchten nur wenige missen. Zudem wäre es sehr peinlich, sich vor den neuen Freunden und Geschäftspartner wegen einer alten Sache zu blamieren. Denn auch hier gilt die alte Weisheit: Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, aber Sie mahlen; auch in Spanien!

© 2005 - Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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