Forderungsbeitreibung in Spanien Die Zahlungsmoral der Deutschen ist schlechter den je. Dies bringt, vor allem in der angespannten wirtschaftlichen Situation, viele klein und mittelständige Unternehmen, aber auch Privathaushalte, in finanzielle Nöte. Zwar können Titel in Deutschland schnell erlangt werden, doch was passiert, wenn sich der solvente Schuldner in den sonnigen Süden absetzt oder seine Vermögensgüter dort fernab vom Zugriff der deutschen Gläubiger hortet? In diesen Fällen schreiben die meisten deutschen Forderungsprofis diese Verbindlichkeiten ab und lassen den Schuldenmacher ziehen. Doch das muss nicht sein.
Vollstreckung deutscher
Titel in Spanien
Schuldnersuche in Spanien
Voraussetzungen für den Rechtsanwalt Der involvierte spanische Richter wird danach innerhalb weniger Tage die spanische Vollstreckungsklausel ausfertigen. Natürlich obliegt ihm hierbei nicht die Prüfung der materiellen Rechtskraft des deutschen Urteils, da dies ja schon von seinem deutschen Kollegen erledigt wurde. Ausnahmen bei der Prüfungspflicht gibt es nur bei in Deutschland erlassenen Versäumnisurteilen. Diese werden vom spanischen Richter nochmals darauf geprüft, ob seinerzeit die Klageschrift ordnungsgemäß am Wohnsitz des Beklagten zugestellt wurde. Kann dieser Beweis durch Zustellungsurkunden geführt werden, bestehen auch hier keine Schwierigkeiten in Spanien aktiv zu werden.
Die Zustellung Natürlich ist die Vollstreckung eines Titels nur das letzte Mittel, um den sich in Sicherheit wähnenden Schuldner gefügig zu machen. Oft ist es so, dass der aufgeschreckte Schuldner den Ernst der Lage für sich und sein Vermögen begreift. Er setzt sich dann meist schnell mit dem beauftragten Rechtsanwalt in Verbindung, um schon vor Erscheinen des Justizbeamten etwas zu regeln. Nach Jahren in Spanien würde eine erneute „Flucht“ sicherlich schwer fallen und das schöne Leben im sonnigen Süden möchten nur wenige missen. Zudem wäre es sehr peinlich, sich vor den neuen Freunden und Geschäftspartner wegen einer alten Sache zu blamieren. Denn auch hier gilt die alte Weisheit: Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, aber Sie mahlen; auch in Spanien!
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2005 -
Matthias
Jahnel, LL.M.
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Rechtsanwalt & Abogado |