Vorsicht vor windigen Treuhändern!

Man liest, hört und spricht über sie, sie sind in aller Munde, doch niemand kennt sie oder ihre Machtfülle wirklich. Die Rede ist von Treuhändern.

Treuhänder treten immer dann auf, wenn eine Person, die etwas erwerben möchte dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht kann, oder es vorzieht in den Erwerbsdokumenten nicht namentlich genannt zu werden. Der Treuhänder stellt in diesen Fällen seinen Namen und seine Person zur Verfügung.

Treuhänder werben für ihre Dienste in Zeitungen oder im Internet. Sie bieten an, zum Zwecke des Vermögensschutzes, die gewünschte Immobilie auf Mallorca für einen anderen zu kaufen oder dessen spanische GmbH (Sociedad Limitada) zu leiten. Im letzteren Fall treten sie sowohl als Gesellschafter oder als Geschäftsführer -oder beides- der zu gründenden Gesellschaft auf.

Im Gegenzug für seine Dienste lässt sich der Treuhänder entlohnen. Die gezahlten Honorare variieren entsprechend dem Arbeitsaufwand, dem getragenen Risiko oder dem Vorteil des Begünstigten.

Der Begünstigte, oder der Treunehmer, derjenige also, der erwerben möchte, dies aber nicht kann oder will, schließt mit dem Treuhänder einen sogenannten Treuhandvertrag. Hier werden alle Rechte und Pflichten der Parteien niedergelegt. Verstößt eine Seite gegen diesen Vertrag soll das Treuverhältnis unter Rückgabe der erworbenen Sachen aufgelöst werden können.

Das spanische Bürgerliche Gesetzbuch (Código Civil) kennt die Stellung des Treuhänders und den Treuhandvertrag nicht. Mehr noch, bis zu einer Entscheidung des spanischen Obersten Gerichtshofes (Tribunal Supremo) im Jahre 1999 war in Spanien die rechtswirksame Stellung des Treuhänders umstritten. In der Praxis wurde davon ausgegangen, dass der durch den Treuhänder abgeschlossene notarielle Erwerbsvertrag durch den Begünstigten nicht angefochten werden konnte. Die Wirkung war, dass der Begünstigte, der sich auf den Treuhandvertrag mit dem Treuhänder berief, das Nachsehen hatte, wenn der sich plötzlich nicht mehr an das Vereinbarte hielt. Somit verlor der Begünstigte seine Investition an den treulosen Treuhänder.

Dieses Missverhältnis hat der oberste Gerichtshof beendet. Nunmehr steht es dem Begünstigten offen, gegen den meuternden Treuhänder auf Grundlage des bestehenden Treuhandvertrages erfolgreich vorzugehen. Wichtig ist zu beachten, dass der Treuhandvertrag schriftlich niedergelegt sein muss. Des Weiteren sollte er für den Fall des Scheiterns Sicherungsklauseln für den Begünstigten enthalten. Anzuraten ist unbedingt die Klauseln des Treuhandvertrages vor dem Abschluss durch einen unabhängigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Natürlich kann auch der beste Treuhandvertrag im Ernstfall nicht ein Ausbrechen des Treuhänders aus den Vereinbarungen verhindern. Aus formaler Sicht ist und bleibt der Treuhänder der Eigentümer der auf ihn registrierten Immobilie oder der Inhaber des durch ihn erworbenen Rechtes. Somit kann er jederzeit die auf seinen Namen erfasste Immobilie verkaufen oder als Geschäftsführer über das Vermögen, zum Beispiele die Konten, der Gesellschaft verfügen. Dies kann er entgegen weitläufiger Meinung auch dann, wenn in dem abgeschlossenen Treuhandvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Es ist daher besonders wichtig, sich vor dem Abschluss eines Treuhandverhältnisses Klarheit über die Person des zukünftigen Eigentümer seines Vermögens auf Mallorca zu verschaffen.

Die sicherste Lösung ist natürlich ohne Treuhänder eine stabile Vermögensplanung zu betreiben. Die Mittel und Weg für Ihren speziellen Fall können in einem Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt aufgezeigt werden.

© 2005 - Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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