Die letzen Steueroasen

Das Spanien nicht zu einem Niedrigsteuerland gehört ist bekannt. Körperschaftssteuern von bis zu 30% und Einkommenssteuern von bis zu 43% auf Einkommen ab 90.000 Euro positionieren Spanien in die Liste der Staaten mit der höchsten Steuerquote. Zwar ist die spanische Regierung aktuell bemüht, diese Situation zu ändern, jedoch liegen konkrete Ergebnisse zur Zeit noch nicht vor. Spanien verfügt andererseits über sehr interessante Möglichkeiten, durch die Einschaltung von Verwaltungsgesellschaften Steuersätze au Gewinne von legal 1% zu erhalten, jedoch sind diese nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen zu erziehen und für Einzelkaufleute oder mittelständige Unternehmen zumeist nicht realisierbar.

Um „legal“ Steuern abzubauen, greifen viele Interessenten leider oft auf windige Angebote zurück, die zumeist über bekannte Steueroasen führen. Belize Gesellschaften werden gegründet oder eine Holding mit Sitz in Panama oder Gibraltar soll „legal die Steuerlast bis auf  Null reduzieren“. Das diese Vorhaben, einmal in die Praxis umgesetzt, nach nur wenigen Monaten oder Jahren die Steuerbehörden zu einer Betriebsprüfung veranlassen, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ebenso ist sicher, dass die meisten dieser Konstruktionen schlicht ihr Geld nicht wert sind. Die Kunden werden auch vielmals darüber im unklaren gelassen, dass Abrechnungen aus off-shore Firmen von den Steuerprüfern nicht pauschal anerkannt werden müssen. Vielmehr ist es der Unternehmer selbst der nachweisen muss, dass die teuer „bezahlte Leistung“ auch wirklich vom angeblichen den offshore Partner erbracht wurde. Eine Voraussetzung die nur dann erfüllt werden kann, wenn die Leistungserbringung ordnungsgemäß dokumentiert worden war und die Abrechnung marktüblichen Usancen entsprach. Dies ist bei Dienstleistungen zumeist nur sehr schwer nachweisbar. Bei einem Misserfolg sind die windigen Gründer über alle Berge und der Unternehmer sieht sich einer ruinösen Nachforderung des Finanzamtes gegenüber. Spanische Behörden stehen hier entgegen der landläufigen Meinung dem deutschen Finanzamt nicht nach.

All dies kann durch eine vorausschauende und langfristige Planung auch ohne die bekannten offshore Probleme vermieden werden. Intelligente Lösungen zur legalen Steuerminderung bestehen, wenn auch die notwendigen Konstruktionen mitunter dem Laien komplex erscheinen. Neben der Gründung von Holdinggesellschaften kann mitunter auch die Verlegung des persönlichen Steuersitzes notwendig sein. Grundregel ist, dass die angebotene Lösung nicht dazu führen darf, den Geschäftsbetrieb des Einzelnen zu lähmen oder die Steuerersparnis durch unnötige Kosten aufzehren zu lassen. Ebenso ist wichtig zu beachten, dass es keine Universallösung für jedermann gibt.

Als ein Beispiel eines legalen Steuersparmodells unter vielen sei die Einschaltung einer  zypriotischen Ltd genannt. Zypern, welches nach dem Beitritt zur Europäischen Union seinen Status als Steuerparadies verlor, erhebt auf erwirtschaftete Gewinne seiner Kapitalgesellschaften einen Steuersatz von nur 10%. Abfließende Dividende werden in Zypern nicht verstreuet. Ein Steuereinbehalt wird ebenso nicht vorgenommen. Zypern ist damit im Vergleich zu Spanien ein Niedrigsteuerland. Durch einen erfahrenden Wirtschaftsjuristen kann dieser Steuervorteil auch in einem anderen Land der EU nutzbar gemacht werden. So könnten beispielsweise ausgeschüttete Dividende einer zypriotischen Gesellschaft durch eine spanische  Holding steuerfrei nach Spanien gezogen werden. Schüttet die spanische Gesellschaft wiederum unter bestimmten Voraussetzungen seine Dividende steuerfrei an den nichtresidenten Gesellschafter aus, kann dieser je nach seinen persönlichen Unständen, erhebliche Steuervorteile sichern.

© 2005 - Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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