Flugzeugkauf in Spanien

Es kann schon als kleines Geheimnis gewertet werden, dass sich Mallorca neben dem bekannten Immobilienhandel auch zu einem Umschlaglatz von Luftfahrzeugen aller Art entwickelt hat. Nicht nur die hier angesiedelten großen Luftfahrtunternehmen haben den Markt erheblich aufgewirbelt, auch eine Reihe kleinere Gesellschaften die Mallorca wegen seiner engen Anbindung an das spanische Festland und der Nähe zu den nordafrikanischen Staaten schätzen, tragen erheblich dazu bei, diese geschäftlichen Aktivitäten zu fördern.

Leider werden die rechtlichen Belange von bestehenden oder neu gegründeten Luftfahrtunternehmen, auch wegen des hohen Grades an notwendigem Fachwissen welches sich zumeist auf internationale Rechtsakte bezieht, nur ungenügend berücksichtigt. Ein einfacher Kauf oder Verkauf eines Passagier- oder Frachtflugzeuges  der für einen mehrsprachigen und im internationalen Wirtschaftsrecht erfahrenen Fachmann keine größeren Probleme darstellt, kann so zu einem finanziellen Fiasko für alle Beteiligten werden.

Viele Laien und leider auch mit der Materie nicht vertraute Kollegen behandeln den Kauf eines Flugzeuges zumeist wie den Kauf eines Fahrzeuges ohne die spezifischen Besonderheiten der Eigentumsübertragung eines Luftschiffes zu beachten. Die Folgen sind hohe Verluste, unnötige Steuerlasten und ein erheblicher administrativer Aufwand der durch eine vorausschauende Planung hätte vermieden werden können.

Bereits in der Phase der Planung ist vielen Kollegen nicht klar, dass ein Flugzeug neben einem Eigentümer auch einen Nutzer haben kann, der wiederum das Flugzeug in seinem Namen für eine Kennung (ein „Nummernschild“) registrieren lässt.

Daneben sind Flugzeuge mit einer spanischen Nationalität ebenso im zentralen Mobiliarregister – Luftschiffregister- des Handelsregisters in Madrid einzutragen. Dieses Register gibt nicht nur Auskunft über die bestehenden Eigentumsverhältnisse sonder auch über bestehende Belastungen oder Mietverhältnisse. Die Eintragung in das Register kann nur erfolgen, wenn der entsprechende Erwerbsvorgang in einer notariellen Urkunde verbrieft ist und die anfallenden Steuern bezahlt bzw. die notwendige Befreiung erlangt wurde. Das Mobiliarregister ist jedem zugänglich.

Neben steuerlichen Gründen werden Flugzeuge zumeist nicht durch spanische Unternehmen direkt erworben sonder in steuergünstigen off-shore Holding Gesellschaften gehalten. Deren Wahl sollte einem Fachmann überlassen bleiben. Im Falle einer offshore Gesellschaft kann eine Registrierung auch in Spanien erfolgen, soweit dies gewünscht ist und das entsprechende Sitzland der Gesellschaft einer spanischen Gesellschaft die gleichen Rechte einräumen würde. Die Austragung aus dem Register erfolgt durch Verkauf, Verlust der spanischen Nationalität des Flugzeuges oder Zerstörung desselben.

Da in fast allen Fällen eines Erwerbsvorganges zumeist an angelsächsisches Recht anlehnenden Verträge geschlossen werden, kann es zumeist Unsicherheiten bezüglich der Berechtigung des Verkäufer über das Flugzeug geben. Formvorschriften die denen eines notariellen Vertrages gleichen oder strikte Registrierungsvorschriften sind hier zumeist nicht bekannt. Der Kauf eines Flugzeuges sollte daher nicht ohne eine eingehende Due Diligence erfolgen. Neben dieser rechtlichen und steuerlichen Überprüfung ist auch der technische Zustand im Falle eines gebrauchten Luftfahrzeuges eingehend zu untersuchen. Vor allem notwendige Sicherheiten vor und nach dem Kauf sind sowohl für Käufer als auch Verkäufer wichtig, denn im internationalen Flugzeughandel liegt es in der Natur der Sache, dass die Ware nach dem geschlossenen Geschäft in weite Ferne davon schwebt.

© 2007 - Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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