Ferienvermietungen ohne Lizenz auf Mallorca - hohe Strafen drohen

Die Unterhaltung von Immobilien ist teuer. Neben den jährlichen Gebühren und Abgaben sind Einkommens- und Vermögenssteuern zu zahlen. In letzter Zeit kommen noch die ständig steigenden Finanzierungskosten hinzu. Es verwundert daher nicht, das Immobilienbesitzer ihre Immobilie auf Mallorca gewinnbringend vermieten möchten. Das sie bei der Vermietung an Urlauber mit dem Gesetz in Konflikt geraten können wissen viele nicht. Mitunter ignorieren sie aber auch schlichtweg alle gut gemeinten Warnungen.

 

In der gerade begonnenen Nebensaison geht das hiesige Tourismusamt wieder verstärkt gegen Vermieter illegal geführter Ferienwohnungen vor. Die Strafen sind drakonisch. Ab 30.000 Euro werden bei einem Verstoß fällig. Wegen der steigernden Präsenz der Ferienwohnungen im Internet und auf Mitbörsen haben die Beamten leichtes Spiel den Gesetzesverstoß nachzuweisen. Doch ab wann ist eine Vermietung der eigenen Immobilie eigentlich rechtswiedrig?

 

Diese Frage stellte sich auch Herr Meier (Name geändert) , als er von dem zuständigen Sachbearbeiter der Consellería de Turismo beschuldigt wurde, gegen das seit  2006 geltende Gesetz der Kommerzialisierung touristischer Unterbringungen in Wohnstätten verstoßen zu haben. Er hatte damals keinerlei kriminellen Ambitionen gehegt, als er durch die Anzeigenschaltung im Internet seine Finca in Manacor als “schönes Ferienhaus für vier Personen in ruhiger Umgebung” angepriesen hatte. Meyer wollte lediglich die anfallenden Nebenkosten durch die Mieteinnahmen decken, und darüber hinaus einen kleinen Nebenverdienst erwirtschaften. Umso größer war seine Fassungslosigkeit, als ihm die Folgen für sein Handeln dargelegt wurden. Bei einem solchen Vergehen handelt es sich nämlich bei weitem nicht bloß um ein Kavaliersdelikt. Auch im Falle des Herrn Meyer galt: “Unwissenheit schützt nicht vor Strafe”.

 

In den Fällen der Kurzzeitmietverträge bereitet zunächst Schwierigkeiten die Unterscheidung von Vermietung zu touristischen Zwecken und den in Spanien ohne Genehmigung erlaubten Kurzzeitmietverträgen. Letztere überschreiten zumeist nicht eine Dauer von sechs Monaten. Bei dieser Art von Verträgen wird die Wohnung oder das Haus ohne Nebenleistungen dem Mieter angeboten, der dann auch zumeist alle Nebenkosten wie Strom- und Wasserverbrauch selbst trägt. Kritisch wird es aber, wenn der Abschluss von Mietverträgen über eine kürzere Zeit kommerziell angeboten wird. Hier stellte sich zumeist die Frage ob es sich hier nicht nur um eine rein touristische Vermietung handelt.

 

Um diesen Vermietsektor zu regulieren wurde das bereits genannte Gesetz  zur Kommerzialisierung touristischer Unterbringungen in Wohnstätten erlassen. Dieses setzt bestimmte qualitative Grundanforderungen an die vermietete Unterkunft. So muss eine Immobilie offiziell als touristische Unterbringung anerkannt sein. Bevor dies geschehen kann, eine Liegenschaft also als touristische Unterbringung gilt, sind verschiedene Kriterien zu erfüllen. Neben einer ordnungsgemäßen Ausstattung der Küche, des Wohnzimmers und der Schlafräume, müssen auch die sanitären Einrichtungen, sowie die Wasser- und Stromversorgung den Vorgaben entsprechend gewährleistet sein. Ebenso muss die zuständige Stadtverwaltung im Vorhinein genehmigen ob das zu vermietende Objekt auf Grund seiner Lage als touristische Unterkunft in Frage kommt.

 

Leider hat sich bei interessierten Vermietern die Meinung durchgesetzt, dass eine entsprechende Lizenz nicht zu erhalten sei. Diese Information ist schlicht falsch.

 

Bei einer ordnungsgemäßen Ausstattung der Immobilie sowie guter Vorbereitung ist eine Vermieterlizenz kein Problem.

 

Wegen der notwendigen Zeit zur Erlangung der Lizenz kann der Antragsprozess von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten betragen. Wurde die Lizenz  erlangt ist sie für sechs Jahre gültig. Neben dem legalen Betreiben der Vermiettätigkeit hat die Lizenz vor allem bei Käufern eine erhebliche Wertsteigerung der Immobilie zur Folge. Denn dort ist die Vermietung von Ferienimmobilien keine Seltenheit.

© 2008 - Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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