Ein Blick in die europäische Zukunft

Viele Geschäftsleute können ein Lied von der derzeit schlechten Zahlungsmoral singen. Zwar werden Leistungen abgefordert und auch erbracht, doch wenn es um die Tilgung der fälligen Rechnungen geht, zeigt sich der solvent geglaubte Geschäftspartner zahlungsunwillig.

Bei geringeren Forderungen scheut der Geprellten meist den teuren Weg zu Gericht und schreibt die Forderung ab. Wird dennoch geklagt oder ein gerichtliches Mahnverfahren initiiert, erkennt der Schuldner die ohnehin ordnungsgemäß erbrachte Leistung an oder er erscheint erst gar nicht vor Gericht. Dies nicht zuletzt deswegen, weil er, gehetzt von einer Meute Geschädigter, sich mit seinem Hab und Gut ins Ausland abgesetzt hat.

Nun gibt es zwar bereits mehrere innereuropäische Abkommen, die eine schnelle Vollstreckung von Gerichturteilen innerhalb der EU gewährleisten, jedoch ist dies von der Zwischenschaltung eines besonderen Verfahrens abhängig. So kommt es oft vor, dass der Schuldner geringerer Forderungen niemals zur Rechenschaft gezogen wird. Die hierdurch verlorenen Summen und der verursachte wirtschaftliche Schaden ist beträchtlich.

Hilfe in diesen Fällen kommt wieder einmal von der Europäischen Union. Unter der recht trockenen Bezeichnung KOM (2002) 159 wurde bereits im Jahre 2002 mit einer Gesetzgebungsinitiative diesem Misstand der Kampf angesagt. Bald wird es die „Verordnung des Rates zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen“ geben, die einen gesamteuropäischen Vollstreckungstitel in Zivil- und Handelssachen schaffen wird.

Nun mögen viele Geschädigte denken, dass keine Forderung unbestritten sei, doch dies ist weit gefehlt. Laut einer durchgeführten Studie der europäischen Kommission sind über 70% aller gerichtlich oder außergerichtlich eingeforderten Schulden innerhalb der EU unbestritten. In Deutschland liegt dieser Anteil bei über 80%.

Genau hier setzte der neue Codex an. Er wird einen Titel schaffen, welcher unmittelbar und ohne die Zwischenschaltung weiterer Gerichte in jedem Mitgliedsstaat der Union direkt vollstreckt werden kann. Der Gläubiger spart so wertvolle Zeit und vor allem Geld.

Voraussetzung für diesen Titel wird sein, dass der Schuldner eine bestehende Geldforderung nicht bestreitet. Dies ist immer dann gegeben, wenn ein gerichtlicher Vergleich oder ein Anerkenntnis besteht. Auch erlassene Versäumnisurteile werden ausreichend sein. Daneben werden öffentlichen Urkunden, wie zum Beispiel ein notarielles Schuldanerkenntnis, direkt vollstreckt werden können. Keine Rolle wird es übrigens spielen ob der Schuldner erklärt, er könne seinen Zahlungsverpflichtungen aus materiellen Schwierigkeiten nicht nachkommen. Mit einem solchen Vorbringen bestreitet er die Forderung nämlich nicht.

Der Gläubiger einer Forderung wird in Zukunft gut beraten sein, bei Gericht immer einen europäischen Vollstreckungstitel zu beantragen. Es wird dann also keine Rolle mehr spielen, wo sich der Schuldner aufhält. Denn auch seine Flucht ins Ausland wird ihm nicht mehr helfen können.

Das Vollstreckungsverfahren kann nach Erteilung dieses Titels im jeweiligen Aufenthaltsstaat des Schuldners innerhalb der europäischen Union direkt durchgeführt werden. Gute Nachrichten erwarten den ausländischen Gläubiger auch bezüglich der Kosten. Ihm dürfen wegen des Fehlens eines inländischen Wohnsitzes des jeweiligen Vollstreckungsstaates keine zusätzlichen Gebühren oder Sicherheitsleistungen auferlegt werden

© 2003 - Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 - bajos · 07002 Palma de Mallorca
Tel.:  +34.971.105.511
· Fax: +34.971.495.390
Email: info@lexjahnel.com
· Web: www.lexjahnel.com