Die 48 Stunden GmbH

Wie bekomme ich mein neues Produkt oder meinen neuen Service schnell, unkompliziert und mit kalkulierbaren wirtschaftlichen Risiken auf den Markt? Diese Frage stellen sich demjenigen, der eine vielversprechende Geschäftsidee wirtschaftlich lohnenswert umsetzen möchte.

Nicht zuletzt bürokratische Hürden und Bedenken eines möglichen Misserfolges sowie die damit verbundenen Gefahren für das persönliche Vermögen, verhindern vielerorts den Schritt in die Selbständigkeit.

Spanien hat hierauf mit der Einführung der Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) durch die am 01. April 2003 beschlossenen Neuregelung des spanischen GmbH Gesetzes reagiert. Nunmehr ist es möglich, eine spanische GmbH innerhalb von nur 48 Stunden zu gründen und damit schnell, unkompliziert und kostengünstig die wirtschaftlichen Risiken für das Privatvermögen eines Entrepreneurs auf ein Minimum zu reduzieren. Kleine und mittelständige Unternehmen können so bereits innerhalb von zwei Tagen gegründet und wirtschaftlich tätig werden.

Weitere Vorteile der GmbH - Neue Gesellschaft ist die ebenso vereinfachte Administration sowie erleichterte Buchführungspflichten.

Die Gründung der SLNE vollzieht sich in wenigen Schritten. Zunächst ist der Name der Neuen Gesellschaft, welcher sich zwingend aus den Vornamen und Nachnamen eines der Gesellschafter zusammensetzt, zu wählen. Diese Bezeichnung, versehen mit einem Nummerncode sowie der Abkürzung SLNE, schließt Firmengleichheiten aus und verkürzen die sonst zeitaufwändigen zentralen Namenszertifizierungen. Das Mindestgesellschaftskapital in Höhe von € 3012 ist vor der Gründung der Gesellschaft einzuzahlen.

Alle Grünungsvorbereitungen sowie die notwendigen behördlichen Anmeldungen erfolgen unter Einsatz elektronischer Medien. Hierzu zählt auch die Datenübermittlung zwischen den einzelnen Institutionen über das Internet. Eine zentrale Rolle im Gründungsvorgang kommt nunmehr dem Notar zu. Diesem wurde die Pflicht übertragen, die Neue Gesellschaft nach der Zeichnung der Gründungsurkunde innerhalb von 24 Stunden bei der Steuerbehörde und dem Handelregister anzumelden. Ebenso zahlt er alle fälligen Gründungssteuern.

Die Eintragung im Handelsregister, welche innerhalb von einem weiteren Tag erfolgt sein muss, schließt den Gründungsvorgang ab.

Die Gesetzesnovellierung erlaubt einen generell gefassten Gesellschaftszweck und schafft damit eine große wirtschaftliche Flexibilität des Unternehmens ohne die früher notwendigen Satzungsänderungen.

Wichtige Einschränkungen im Vergleich zur herkömmlichen spanischen GmbH (S.L.) bestehen hinsichtlich der Gesellschafter der SLNE. Diese können nur natürliche Personen sein. Die Zahl der Gründungsgesellschafter ist auf maximal fünf Personen begrenzt.

Neben der Gründung erfuhr ebenso die Administration der SLNE Vereinfachungen. So ist die aufwendige Führung eines Gesellschafterbuches nicht erforderlich. Der Nachweis der Gesellschafterstellung erfolgt anhand des Erwerbsdokumentes (Escritura) der Gesellschaftsanteile. Die Einberufung der Gesellschafter zur Hauptversammlung kann per Email erfolgen, soweit das Versenden dieser Nachricht unmittelbar nachgewiesen werden kann.

Nicht zuletzt die ebenso vereinfachten Buchhaltungsvorschriften welche auf die SLNE Anwendung finden, werden erheblich dazu beitragen, den Gesellschaftern mehr Freiraum für die Erreichung ihres eigentlichen wirtschaftlichen Ziels zu geben.

© 2006 - Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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