Die englische Ltd in Spanien
Hauskauf und Gesellschaftsgründung in Spanien
Der Wunsch vieler Deutscher sich auf Mallorca niederzulassen,
ist in fast allen Fällen mit dem Kauf einer Immobilie verbunden. Zumeist ist
beim Kauf einer solchen Immobilie deren Preis ein entscheidender Faktor,
sich für oder gegen den Erwerb zu entscheiden. Leider wird dabei oft
übersehen, das in Spanien Immobilienbesitz mit weiteren Kosten verbunden
ist, die bei der Kaufentscheidung nicht vernachlässigt werden sollten. So
obliegt die Immobilie der jährlichen Grund-, Einkommens- und
Vermögenssteuer. Darüber hinaus sind die Kosten bei einem Weiterverkauf oder
aus Anlass der Übertragung von Todes wegen zu berücksichtigen.
Hände weg vom teuren Weg über Offshore Gesellschaften!?
Bis spät in die 80 Jahre wurden Immobilien in Spanien über
für diesen Zweck gegründete off-shore Firmen gekauft und verwaltet. Der
Vorteil lag hier zumeist darin, dass diese erhebliche Steuerersparnisse,
wegen ihrer besonderen Lage in Steuerparadiesen, boten. Leider wurden diese
Konstruktionen jedoch nicht nur dazu genutzt, um legal Steuern zu sparen.
Die schwarzen Schafe unter den Immobilienerwerbern bedienten sich der
off-shore Firmen in großem Umfang, um Gelder aus illegalen Quellen zu
investieren und Geldwäsche zu betreiben. Dies veranlasset die spanische
Regierung dazu, eine jährlich zu entrichtende Steuer auf den Katasterwert
der Immobilie in Höhe von 3% zu erheben. Dies hatte wiederum zur Folge, dass
es zu einem erheblichen Rückgang des Gebrauchs von off-shore Firmen kam.
Die spanische Lösung – Sociedad Limitada (S.L.)
Jedoch hält auch das spanische Rechtssystem, in Form der
spanischen GmbH, für Eigentümer größerer Vermögensgüter lohnenswerte Lösung
bereit, legal Kosten zu senken und Güter zu verwalten.
Die
Errichtung einer spanischen GmbH vollzieht sich in wenigen Schritten. Neben
der Erstellung und Zeichnung der Gründungsurkunde und des
Gesellschaftsvertrages, ist die Benennung der Gesellschafter und des
Geschäftsführers erforderlich. Die GmbH hat ein Mindestkapital von
€ 3.006,00 welches vor der Gründung eingezahlt werden muss. Die Gründung
einer GmbH vollzieht sich innerhalb von wenigen Tagen.
Die
Gesellschafter obliegen der Pflicht der Abgabe jährlicher Bilanzen, welche
beim Handelregister hinterlegt werden müssen.
Steuerfragen
Die spanische GmbH ohne Geschäftstätigkeit und mit
Immobilievermögen als Hauptvermögensmasse unterliegt einer gesonderten
Besteuerung. Die Körperschaftssteuern auf regelmäßige Einnahmen betragen
40%. Die Höhe der zu entrichtenden Steuern richtet sich nach dem jährlichen
Einkommen der GmbH. Unter normalen Umständen wird bei Eigennutzung eines
Hauses ein theoretisches Einkommen in Höhe von 1,1% - 2% des Katasterwerts
der Immobilie pro Jahr angenommen. Bei Vermietung der Immobilie ist
natürlich von den erzielten Miteinnahmen auszugehen. Im Falle der GmbH
können jedoch anfallende Verwaltungs- und Erhaltungskosten in der
Steuererklärung zum Ansatz gebracht werden. Vermögenssteuer, die von
natürlichen Personen zu entrichten ist, fällt bei einer Gesellschaft nicht
an.
Immobilienverkauf
Nachteil
–
Steuerlast
25%
- 30%
Bei einem Verkauf der Immobilie muss die spanische GmbH
ebenso wie natürliche Personen Steuern auf den erzielten Verkaufsgewinn
zahlen. Im Gegensatz zu einem Steuersatz
von
18%
bei Nichtresidenten zahlt die GmbH derzeit
zwischen 25% - 30% des
Verkaufsgewinnes.
Diese Steuer kann bei größeren Immobilienwerten durch eine geschickte
Planung bereits bei der Gesellschaftsgründung und beim Verkauf
in Spanien
bis auf Null reduziert
werden.
Verringerung der Steuerlast bei Erbschaftssteuern
Im Blick auf Erbschaftssteuern kann eine Spanische GmbH
ebenso erhebliche Steuerersparnisse begründen. Dies muss vor dem Hintergrund
gesehen werden, dass das spanische Erbschaftssteuersystem sehr geringe bzw.
keine Freigrenzen für Erben, wie z.B. den unverheirateten Lebensgefährten,
bei der Berechnung der anfallenden Erbschaftssteuer vorsieht. In diesen
Fällen kann das Finanzamt Erbschaftssteuern festsetzen, die bis zu 81,6% des
Wertes der Erbschaft betragen können.
Die
Vererbung von Gesellschaftsanteilen genießt im Gegensatz dazu den Vorteil,
dass hier wegen laufender Abschreibungen geringere Werte übertragen und
damit versteuert werden.
Neben der
Verwaltung von Eigentum, kann die spanische GmbH ebenso zur Verwaltung
anderer Vermögensgüter eingesetzt werden.
Die
Gründung einer spanischen GmbH von nicht in Spanien Residenten zum Erwerb
einer Immobilie sollte vor dem Erwerbsvorgang von einem im internationalen
Recht geschulten Juristen durchgeführt werden.
©
2004 -
Matthias
Jahnel, LL.M.
·
Rechtsanwalt & Abogado
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