Immobilien in Off-shore Gesellschaften in Spanien

Ob eine off-shore Gesellschaft Immobilienbesitz in Spanien halten sollte, ist eine der meist gestellten Fragen, wenn es um die Planung des Erwerbs von Immobilievermögen größeren Wertes geht. Die Antwort auf diese Frage ist „jain“, da stets der Einzelfall analysiert werden muss.

Off-shore Gesellschaften sind juristische Gebilde, die zumeist in Form einer Aktiengesellschaft oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden. Ihr Hauptmerkmal ist, dass sie in ihrem Gründungsstaat keine oder nur sehr eingeschränkte Tätigkeiten ausführen dürfen. Zumeist werden diese Gesellschaften treuhänderisch gegründet und verwaltet. Im Gegenzug unterliegen die meisten off-shore Gesellschaften keiner Besteuerung. Ebenso sind ihre Gesellschafter von Einkommenssteuern in dem Sitzstaat der Gesellschaft befreit. Aus diesem Grund werden off-shore Gesellschaften zumeist in einem Atemzug mit bekannten Steuerparadiesen genannt. Dieses Vorurteil ist aber nur zum Teil richtig.

Es ist interessant zu erfahren, dass auch Staaten der Europäischen Union, die bekanntermaßen nicht zu den Steuerparadiesen dieser Erde gezählt werden kann, off-shore Konstruktionen kennen. Diese Gesellschaften haben auch hier das Merkmal, dass sie keiner, einer geringen oder einer pauschalen Besteuerung unterliegen, soweit keine Geschäftstätigkeit im Sitzstaat unterhalten wird. Ein bekanntes Beispiel sind niederländische Sandwich - Gesellschaften.

In Spanien wurden off-shore Gesellschaften bis zur Einführung einer 3% Zwangsabgabe über dem Katasterwert, zur Verwaltung von Immobilienbesitz größeren Wertes regelmäßig eingesetzt. Da die Zwangsabgabe nur auf ausländische Gesellschaften Anwendung findet, dessen Sitzstaat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Klausel zum Informationsausgleich mit Spanien unterhält, sind auch heute noch off-shore Gesellschaften mit Immobiliensitz anzutreffen. Jedoch hat seit der Einführung der Steuer die Zahl dieser Gesellschaften mit Immobilienbesitz drastisch abgenommen.

Das Thema der off-shore Gesellschaften wird neuerlich im Zuge der sich formenden internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Steuerflucht und Steuerhinterziehung vermehr diskutiert. Unter dem Dach der OECD werden bereits seit Jahren erhebliche Anstrengung unternommen, sogenannte nicht kooperierende off-shore Jurisdiktionen gefügig zu machen und diese in Verträge zum Informationsabgleich einzubinden. Dies hat dazu geführt, dass die ehemals bekannten Steuerparadiese fast vollständig verschwanden. Die von den Staaten gezeichnete Abkommen sehen zumeist eine Verpflichtung vor, dass bei Vorliegen des Verdachtes einer Steuerstraftat Informationen über das Einkommen einer Person und dessen Stellung in einer off-shore Gesellschaft an den anfragenden Staat übermittelt werden.

Trotz dieser Neuerungen sollte das Interesse an off-shore Zentren nicht abreisen. Durch die Diskussion um den Kampf gegen die Steuerflucht sind die Vorteile der meisten off-shore Zentren in anderen Bereichen vollkommen ins Hintertreffen geraten. Denn auch nach der Zeichnung eines Abkommens über den Informationsabgleich bieten off-shore Gesellschaften eine in Europa nicht wieder zu findenden Sicherheit soweit es um die Wahrung der Anonymität des Immobilieneigentümers geht. Prinzipiell können Steuerinformation nur von autorisierten Behörden in sehr eng gezogenen Grenzen abgefragt werden. Dritte haben keinen Zugriff auf diese Daten. Somit bieten diese Gesellschaften immer noch den Schutz gegen neugierige Augen der von den meisten Investoren händeringend gesucht wird.

© 2006 - Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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