Kommt die deutsche billige GmbH auch Spanien?

Deutschland steht wirtschaftlich unter Druck. Neben Jobverlusten durch Verlegung der Arbeitsplätze in Billiglohnländer kämpft unsere Justiz seit Wegfall der Niederlassungsbeschränkungen mit dem Einzug europäischer Gesellschaften in das deutsche Rechtssystem. Seit Jahren ist die spanische S.L. oder die englische Ltd durch Haupt- oder Zweigniederlassungen in Deutschland mit großem Erfolg tätig.  Die Einsatzfelder dieser Gesellschaften sind nahezu unbeschränkt. Vor allem vermögensverwaltende und Auffanggesellschaften stehen im Vordergrund.

Die auf die deutsche GmbH anwendbaren Rechtsvorschriften auch in Bezug auf das Mindesthaftungskapital oder oft gefürchtete deutsche Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer sind nicht anwendbar. Diese richten sich ausschließlich nach dem Recht des Herkunftslandes der EU – Gesellschaft. Ein Umstand der für viele deutsche Juristen ohne Erfahrung im ausländischen Recht schwer zu handhaben ist.  Nicht zuletzt aus diesem Grund wird die spanische S.L. mit geschäftlichen Interessen in Deutschland als durchgriffsfeindilch und sehr sicher für Investoren und Verwalter klassifiziert.

Nunmehr versucht Deutschland auf den massiven Zuzug der englischen und spanischen GmbH durch Senkung des Mindesthaftungskapitals seiner GmbH’s zu reagieren. So soll ab dem 1. Januar 2006 eine GmbH Gründungen in Deutschland schon mit einem Stammkapital von nur 10.000 Euro möglich sein.  Demnach wird  das Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt. Die deutsche Regierung möchte mit dem Schritt Gründern aus dem Dienstleistungssektor die Finanzierung ihrer Vorhaben erleichtern. Einerseits soll durch die Beibehaltung eines nennenswerten Mindeststammkapitals eine gewisse Seriositätsschwelle eingehalten werden. Andererseits wird durch die Absenkung gerade Kleinunternehmen und Existenzgründern ermöglicht, bei geringem Kapitalbedarf leichter eine Gesellschaft zu gründen als bisher. Der Entwurf befindet sich mit 10.000 Euro im europäischen Vergleich in einem angemessenen Rahmen.

Trotz dieser Anstrengungen wird die deutsche GmbH europaweit wohl keine Konkurrenz darstellen. Vor allem die in Spanien zur Gründung notwendigen 3.006,00 Euro werden auch weiterhin entscheidenden Einfluss auf die zukünftigen Gründungen haben. Ebenso sind die eingeschränkten Publizitätspflichten bei der S.L., vor allem im Verkaufsfall der Anteile, sowie eine im Vergleich zu Deutschland einfache Administration Merkmale die jeder Investor und Verwalter schätzt.

Zwar wird nunmehr auch die deutsche GmbH attraktiver, jedoch ist absehbar, dass die geschaffenen Vorteile der deutschen GmbH durch eine geplante Erhöhung der deutschen Mehrwertsteuer zu Nichte gemacht werden. Denn dann wird die in Spanien sitzende S.L. mit einem Mehrwertsteuersatz von nur 16% auf zu erbringende Dienstleistungen hinter Deutschland und anderen EU Mitgliedsstaaten liegen. Ein Aspekt den jeder Dienstleister, Internetanbieter und Versandhändler sehr zu schätzen weiß.

© 2007 - Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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